Uwe Schomburg, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vertreter der Arbeitgeberseite, Foto: D. Mahler / AOK Sachsen-Anhalt.

Pflegeversicherung reformieren und stabil finanzieren

Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt fordert dringende Reformen von der neuen Bunderegierung

Mehr Pflegebedรผrftige, mehr Leistungen und inflationsbedingte Kostensteigerungen: Mit groรŸer Sorge diskutierte der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt auf seiner letzten Sitzung im Dezember die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung und mรถgliche Lรถsungen. Der Verwaltungsrat fordert von der neuen Bundesregierung dringend eine grundlegende Pflegereform mit stabiler Finanzierung. Die Kostenexplosion mรผsse gestoppt und die Probleme strukturell gelรถst werden. Beitragszahler, Pflegebedรผrftige und ihre Angehรถrigen dรผrfen nicht lรคnger mit den stetig steigenden Kosten allein gelassen werden.

Im neuen Jahr hebt die Bundesregierung die Beitrรคge zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent an. Kinderlose mรผssen zusรคtzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen. Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt bezweifelt, dass das Geld ausreichen wird.

Entlastungen der Pflegebedรผrftigen wรคren mรถglich

โ€žDie Situation lieรŸe sich stabilisieren, indem die Bundesregierung beispielsweise versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren und nicht allein den gesetzlich Versicherten รผberlassen wรผrde. AuรŸerdem sollten kostendeckende Beitrรคge zur sozialen Pflegeversicherung fรผr Bรผrgergeld-Empfangende eingefรผhrt werden,โ€œ schlรคgt Susanne Wiedemeyer, Vorsitzende des AOK-Verwaltungsrates und Vertreterin der Arbeitnehmerseite vor.

Ungebremster Kostenanstieg in der Pflege, รผber 4.200 Euro fรผr einen Heimplatz  

Allein die Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt hat mit dem Geschรคftsjahr 2023 Ausgaben in Hรถhe von 1,2 Milliarden Euro geleistet. Im Jahr 2024 werden es voraussichtlich 1,3 Milliarden Euro. Darin enthalten sind rund 707 Millionen Euro fรผr ambulante Leistungen und 568 Millionen Euro fรผr stationรคre Leistungen. Im Vergleich zu 2017 sind die Ausgaben 2024 damit um 60 Prozent gestiegen. Allein fรผr die stationรคre Pflege in vollstationรคren Pflegeeinrichtungen kann ein Anstieg der Ausgaben im selben Zeitraum um 26 Prozent verzeichnet werden.

โ€žErst im vergangenen Jahr wurde der Pflegebeitrag erhรถht. Und noch immer reicht das Geld nicht aus. Es muss deshalb aufhรถren, dass eine Regierung das Problem auf die nรคchste schiebt,โ€œ sagt Uwe Schomburg, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vertreter der Arbeitgeberseite. โ€žWiederholt haben wir eine stabile Finanzierung der Pflegeversicherung angemahnt. Die neue Bundesregierung muss hier schnellstens handelnโ€œ, so Schomburg weiter.

Das zeigt auch eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), wonach die Eigenanteile fรผr Pflegeheimbewohner auch 2024 weiter gestiegen sind. Im Durchschnitt zahlte 2024 ein Pflegeheimbewohner in Sachsen-Anhalt 1.956 Euro monatlich selbst zu โ€“ und damit wieder deutlich mehr als noch 2021 (1.569 Euro), als die Politik Zuschlรคge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingefรผhrt hatte. Insgesamt kostete ein Heimplatz in Sachsen-Anhalt Ende 2024 durchschnittlich 4.269 Euro. 2017 waren es noch 2.594 Euro.

Pflegeversicherung reformieren und stabil finanzieren, Foto: AOK Sachsen-Anhalt

Ursachen fรผr steigende Kosten in der Pflege

Seit der Reform von Pflegestufen zu Pflegegraden im Jahr 2017 ist die Zahl der Pflegebedรผrftigen in Sachsen-Anhalt um 50 Prozent auf รผber 166.000 gestiegen. Mit mehr Anspruchsberechtigten steigen auch die Ausgaben fรผr die Leistungen. Hier greifen nun die leistungsverbessernden MaรŸnahmen aus den Vorgรคngergesetzen. Zudem finanzieren die Pflegekassen heute 30 Leistungsarten fรผr ambulante und stationรคre Pflege, darunter auch immer mehr kleinteilige Angebote wie die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen oder zusรคtzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

AuรŸerdem ist die soziale Pflegeversicherung in der Covid-19-Pandemie fรผr die Auszahlungen รผber den Corona-Rettungsschirm in Vorleistung gegangen. Fรผr diese versicherungsfremden Leistungen hat der Bund bisher keine kostendeckende Erstattung geleistet โ€“ rund 4,5 Mrd. Euro sind hier noch offen.

Zudem hat der Bund bis 2027 die jรคhrliche Zahlung von Steuergeldern in Hรถhe von einer Milliarde Euro ausgesetzt. Und auch fรผr das Jahr 2025 zeichnet sich eine Lรผcke ab: Mit dem Pflegestรคrkungs- und -Entlastungsgesetz ist eine Dynamisierung der Leistungsbetrรคge vorgesehen. Damit ist jetzt schon klar, dass der Beitragssatz zur Pflegeversicherung weiter steigen wird. Da dieser bundeseinheitlich ist, betrifft dies alle Kassen und alle Versicherten.

AOK Sachsen-Anhalt

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