Überflutete Straßenkreuzung mit Verkehrsschild »Hochwasser«
Das Landesverwaltungsamt weist an der Saale die Überwschwemmungsgebiete neu aus, was Konsequenzen für die Flächennutzung hat. © mpix-foto/DaobeStock

Amt weist Überschwemmungsgebiete an der Saale neu aus

Der Saalekreis hat zuletzt am 8. September 2024 eine Hochwasserwarnung für die Saale herausgegeben. Die Folgen der starken Regenfälle Anfang September hielten sich diesmal in Grenzen. Das muss nicht immer so sein. Immer wieder kommt es zu erheblichen Überschwemmungen mit immensen Schäden. Auf der Saale zuletzt bei dem Hochwasser 2013.

Auch deshalb werden entlang der Flüsse »Überschwemmungsgebiete« ausgewiesen. Gemeint sind Flächen entlang eines Flusslaufes, »die bei einem Hochwasserereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren überflutet werden«. Anfang August hat das zuständige Landesverwaltungsamt eine Neufassung der »Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Saale« vorgelegt. In dieser werden deutlich mehr bzw. größere Flächen ausgewiesen als in früheren Fassungen. Und das führt nun zu Unmut bei den Betroffenen und einigem Abstimmunsgbedarf, weil in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten keine Neubauten errichtet und auch keine wassergefährdenden Stoffe wie z.B. Altöl gelagert werden dürfen.

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtete bereits am Mittwoch über den Fakt. In dem Artikel heißt es, dass das Überschwemmungsgebiet vor allem im Süden des Saalekreises ausgeweitet werden soll, »beispielsweise auf Merseburgs Ortsteil Meuschau östlich und auf Leuna-Kröllwitz und Kirchfährendorf westlich der Saale. Gebiete also, die durchaus dicht bebaut sind, und die in Zukunft eigentlich noch weiter bebaut werden sollten.«

Auch Leunas Baupläne etwa für Spergau und Kreypau sind betroffen. Silvio Lämmerhirt, Bauamtsleiter von Leuna, wird wie folgt zitiert: „Beide Gebiete sind zumindest teilweise von der Neufestsetzung betroffen, sodass wir das Wohnbauland dort wohl nicht so entwickeln können, wie wir wollten … Es ist misslich, dass wir davon nicht eher erfahren haben.“

Die Verordnung einschließlich der zugehörigen digitalen Karten liegen in den Landkreisen und Gemeinden (Rathäuser) aus und können bis zum 24. Oktober 2024 während der Sprechzeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden. Einwände sind bis 8. November möglich.

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