Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersag, Grafik: AdobeStock_214217115

Wasserentnahme wird aufgrund zunehmender Trockenheit eingeschränkt


Landkreis erlässt Allgemeinverfügung, um Gewässer sowie an Gewässer gebundene Pflanzen und Tierwelt zu schützen Anhaltende Trockenheit und geringer Niederschlag sorgen für immer niedrigere Pegelstände in Seen, Teichen, Flüssen und Bächen des Saalekreises. Mehrere aufeinanderfolgende niederschlagsarme Jahre haben verhindert, dass sich Grund- und Oberflächengewässer erholen konnten. Nicht nur Ackerflächen, Bäume und Nutzpflanzen sind von der Trockenheit bedroht, sondern auch alle Lebewesen an und in Gewässern.

Die Studie “Struktureller und akuter Grundwasserstress durch öffentliche und nichtöffentliche Entnahmen auf Ebene der Landkreise“ belegt eine besondere Betroffenheit Sachsen-Anhalts.

Aus diesem Grund hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt. So kann auch von wasserrechtlichen Erlaubnissen vorerst kein Gebrauch gemacht werden. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten ebenfalls Einschränkungen bei der Beregnung ihrer Flächen, die in der Allgemeinverfügung gesondert geregelt sind.

Die Einschränkungen bei der Wasserentnahme sollen das weitere Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern. Daher wird zusätzlich die Nutzung von Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen in der Zeit zwischen 08:00 und 18:00 Uhr verboten. Dies gilt auch für die Wasserentnahme aus privaten Gartenbrunnen.

Begründete Ausnahmen von diesen Regelungen können schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Saalekreis beantragt werden.

Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen zunächst bis zum 30. September 2025 und steht auf der Internetseite des Saalekreises zum Download bereit.

Landkreis Saalekreis

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